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Der Zuschuss wird zur Überwindung einer existenzgefährdenden Wirtschaftslage gewährt, die durch die Corona-Krise vom Frühjahr 2020 entstanden ist. Eine existenzgefährdende Wirtschaftslage wird angenommen, wenn die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb des Antragsstellers voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (bspw. gewerbliche Mieten, Pacht, Leasingaufwendungen,...) zu zahlen (Liquiditätsengpass). Eine Antragstellung ist bis zum 31.05.2020 möglich.
Sie haben Fragen zu den Soforthilfen? Wir haben die wichtigsten Antworten zusammengefasst: www.aufbaubank.de/corona-faq
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind ausschließlich Haupterwerbsbetriebe der Landwirtschaft (einschl. Gartenbau), der Forstwirtschaft, Aquakultur und Teichwirtschaft mit Betriebssitz in Thüringen die nicht bereits am 31.12.2019 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren.
Gefördert werden Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten.
Wie viel wird gefördert?
Die Höhe der Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten pro Unternehmen (einschließlich Inhaber*in, Auszubildende können eingerechnet werden) und beträgt jeweils bis zu:
Beschäftigte (einschließlich Inhaber*in) |
Zuschuss |
bis 5 |
9.000 € |
>5 bis 10 |
15.000 € |
>10 bis 25 |
20.000 € |
>25 bis 50 |
30.000 € |